Die ordentliche Stockwerkeigentümerversammlung steht bald wieder bevor – wie jedes Jahr.
Wie aber gehe ich vor, wenn ich etwas an der STWE-Versammlung traktandieren lassen will?
An der STWE-Versammlung kann nur über Traktanden beschlossen werden, die ordnungsgemäss traktandiert und bei denen die Fristen eingehalten wurden.
Ebenfalls wichtig: Wird ein Punkt im Traktandum “Varia”, “Diverses” oder “Verschiedenes” aufgeführt, kann darüber kein Beschluss gefasst werden, ausser wenn klar formuliert ist, dass es um eine Beschlussfassung geht.Beschluss über nicht traktandierte Geschäfte
Aus der Einladung für die STWE-Versammlung geht hervor, über welche Traktanden abgestimmt wird. Entsteht eine Diskussion über einen Punkt, der nicht traktandiert wurde, so kann nicht ohne Risiko darüber beschlossen werden (zulässig wäre es allerdings, wenn dies ausdrücklich im Reglement vorgesehen ist (Art. 67 Abs. 3 i.V.m. 712m Abs. 2 ZGB)).hre.ch
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