Die Tage sind länger, die Nächte kürzer. Das warme Wetter lockt viele wieder vermehrt auf die Balkone und Terrassen – die Grillsaison ist in vollem Gange. Was aber gilt es zu beachten, wenn man sich das Haus mit weiteren Parteien teilt? Was ist erlaubt, was verboten?
Es gilt, was im Vertrag oder in der Hausordnung steht
In Mehrfamilienhäusern, sei es bei Mietobjekten oder Liegenschaften im Stockwerkeigentum, ist das Zusammenleben meist geregelt. Wenn man sich unsicher ist, was erlaubt ist und was im Haus unterlassen werden soll, lohnt sich ein Blick in den Vertrag oder die Hausordnung. Sämtliche Regelungen und Verbote müssen auf Sachlichkeit beruhen, verhältnismässig sein und dürfen das Privatleben der Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu stark einschränken. Ein generelles Grillverbot wäre rechtlich also kaum durchsetzbar. Eine Einschränkung, dass beispielsweise nur Gas- oder Elektrogrills benutzt werden dürfen, ist aber durchaus zumutbar und häufig auch sinnvoll.
Meist hilft das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn
Es ist die Geste, die zählt
Und falls demnächst doch mal eine kleine Party ansteht, die etwas länger dauert oder etwas lauter wird: Informieren Sie doch einfach einmal einige Tage vorab Ihre Nachbarn mit einer kleinen Aufmerksamkeit über ihr Fest (z.B. selbstgemachter Konfi oder Pralinés).hre.ch
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